Dienstags und Mittwochs
keine Anreise
15. März bis 30. Oktober
Montag bis Samstag
9:00 - 17:00 Uhr
1. November bis 14. März
Montags bis Freitag
9:30 - 16:00 Uhr
27.11. bis 14.12.
und
23.01. bis 08.02.
Statement von Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur neuen Corona-Verordnung ab 3. April
Mit der neuen Corona-Verordnung schlagen wir ein neues Kapitel im Umgang mit der Pandemie auf. Grundsätzlich ist es richtig, dass die allermeisten Beschränkungen der vergangenen Monate nun zurückgefahren werden, weil derzeit trotz hoher Fallzahlen keine Überlastung unseres Gesundheitssystems droht. Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass wir uns gewünscht hätten, so einfache wie effektive Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht noch etwas länger aufrechtzuerhalten. Die Hürden, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes hierfür vorsieht, sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch.
In den kommenden Tagen und Wochen kommt es deshalb umso mehr auf unser individuelles Verhalten an: Ich rate allen Niedersächsinnen und Niedersachsen angesichts der hohen Fallzahlen weiterhin dazu, insbesondere in Innenräumen und beengten Situationen mit vielen anderen Menschen eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn es nun nicht mehr vorgeschrieben ist.
Nutzen Sie auch weiter die vielen kostenlosen Testangebote, insbesondere, wenn Sie Symptome haben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Nach wie vor erkranken täglich viele Menschen an COVID, dank der relativ hohen Impfquote und der vergleichsweise milden Verläufe der Omikron-Variante aber zum Glück häufig nicht mehr so schwer wie noch vor einigen Monaten. Für Erwachsene, die nicht geimpft sind, ist die Situation aber weiterhin gesundheitsgefährdend.
Der Bundestag hat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bevor die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz greifen, gibt es jedoch eine Übergangszeit bis zum 2. April 2022.
Ab sofort gilt demnach:
Die Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften entfallen ersatzlos. Für Veranstaltungen ab 50 Personen gilt drinnen und draußen 3G, ohne Abstandsregelungen.
In der Gastronomie gilt im Innenbereich die 3G-Regelung und die FFP2-Maskenpflicht innen bis zum Sitzplatz. Für die Außengastronomie gibt es keine Beschränkungen.
In Bereich der Beherbergung für Hotels und Pensionen und ähnliches gilt die 3G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz.
In Diskotheken, Clubs, Shisha- Bars gilt die 2G-Plus-Regel im Innen- und Außenbereich. Das gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Auch hier besteht zudem die FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz.
Für körpernahe Dienstleistungen gilt innen die FFP2-Maskenpflicht, außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss.
Im Einzelhandel muss weiterhin in den Innenbereichen eine FFP2-Maske getragen werden.
In Kinos, Theater, Spielbanken, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen gilt die 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen). Die FFP2-Masken muss auch hier im Innenbereich bis zum Sitzplatz getragen werden. Abstandsregelungen entfallen.
Bei Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünften mit mehr als 50 bis 2.000 Personen gilt die 3G-Regel. Die FFP2- Maske muss im Innenbereich bis zum Sitzplatz getragen werden. Abstandsmaßnahmen entfallen.
Im Personennahverkehr, auf Bahnhöfen und an Haltestellen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Stand: 03.03.2022 06:44 Uhr
In Niedersachsen gilt eine neue Corona-Verordnung. In ihr sind eine Reihe von Lockerungen festgehalten. Die zweite Stufe mit den neuen Regeln beginnt am Freitag. So dürfen sich gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Infektion genesene Menschen in Niedersachsen mit beliebig vielen Menschen im privaten Bereich treffen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch in Hannover mitteilte. Auf diese Lockerung hatten sich Bund und Länder bei den jüngsten Beratungen verständigt. Die Landesregierung hatte diesen Schritt bereits angekündigt.
Die wichtigsten Änderungen sind laut Staatskanzlei folgende Punkte:
Bei den Kontaktbeschränkungen wird für Ungeimpfte nach wie vor gelten: Mitglieder eines Haushalts plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt dürfen sich privat treffen. Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahre unabhängig von Haushalten. Private Zusammenkünfte von ausschließlich Geimpften und Genesenen sind seit dem 24. Februar unbeschränkt zulässig.
Corona: Clubs und Diskos öffnen, Betreiber kritisieren Regel
Branchenvertreter beklagen, dass die Maskenpflicht auch auf der Tanzfläche gilt - anders als in anderen Bundesländern. (03.03.2022)
Veranstaltungen mit 50 bis 2.000 Personen: Drinnen und draußen gilt 3G ohne Abstandsregeln, drinnen muss FFP2-Maske getragen werden - außer im Sitzen.
Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen: Drinnen und draußen gilt 2G.
Clubs und Tanzveranstaltungen: Sind wieder erlaubt. Drinnen und draußen gilt 2G+ sowie FFP2-Maskenpflicht - außer im Sitzen.
Gastronomie: Drinnen gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht - außer im Sitzen.
Beherbergung: Drinnen und draußen gilt 3G.
Sportanlagen: Keine Beschränkungen mehr, nur eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
Stand: 17.02.2022
Die Tabelle mit den neusten Verordnungen ab dem 24.02. und dem 04.03. finden Sie hier
Stand: 22.12.2021 21:09 Uhr
Die niedersächsische Landesregierung zieht die Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen um einen Tag vor. Sie gelten dann ab Montag, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Die entsprechende Änderungs-Verordnung soll am Donnerstag verkündet werden. Demnach dürfen sich dann unmittelbar nach dem Weihnachtsfest nur noch zehn Geimpfte oder von Corona Genesene privat treffen - sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Größere Silvesterpartys wird es also nicht geben. Zudem verlängert das Land die sogenannte Weihnachtsruhe bis zum 15. Januar. Bisher soll die Weihnachtsruhe - entsprechend der Corona-Warnstufe 3 - am 2. Januar enden. Das heißt: Discos bleiben geschlossen, größere Feste verboten. Offen ist, in welcher Form die Schule am 10. Januar wieder beginnt. Eine Regierungssprecherin sagte am Mittwoch, der Präsenzunterricht sei das Ziel, "aber das müssen wir jetzt noch mal abwarten".
Die neuen Verschärfungen sind eine Reaktion des Landes auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom Dienstag. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene seien der einzige Punkt der Beratungen, der weiter reiche als die Regelungen in Niedersachsen, hatte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag gesagt und eine Umsetzung bis spätestens 28. Dezember angekündigt. Die Weihnachtsruhe erlaubt ab Heiligabend in Niedersachsen noch Treffen in Innenräumen mit bis zu 25 Geimpften und Genesenen.
Die Verschärfungen seien notwendig, weil die Auswirkungen der befürchteten Omikron-Welle nicht absehbar seien. Die Inzidenzen gingen zwar zurück, doch das sei wegen der sich aufbauenden Omikron-Welle trügerisch. Niedersachsen sei noch das Land mit den zweitniedrigsten Fallzahlen. Doch Omikron werde mit einem rasanten Tempo das Infektionsgeschehen bestimmen. "Wann, wissen wir noch nicht genau", sagte Weil. Während der Anteil der Menschen in Niedersachsen, die ihre Auffrischungsimpfung bekommen haben, stetig wachse, "steigt die Zahl der neuen Erstimpfungen leider nicht vergleichbar an", erklärte er weiter. Dabei sei die Gefahr, sich mit Omikron zu infizieren, gerade für ungeimpfte Personen sehr hoch und auch für Genesene und Geimpfte ohne Auffrischimpfung noch hoch.
Von Heiligabend bis zum 2. Januar gelten im Land schärfere Kontaktregeln gemäß der Warnstufe 3. Clubs und Discos müssen in dieser Zeit schließen. Diese Maßnahme wurde inzwischen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. Zudem dürfen Ungeimpfte maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. "Alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bitte ich herzlich, sich die deutlichen Worte des Expertenrates und die dramatische Entwicklung in den europäischen Nachbarländern vor Augen zu führen und schon jetzt die eigenen direkten Kontakte freiwillig noch weiter einzuschränken", sagte Weil.
Die neuen Verschärfungen sind eine Reaktion des Landes auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom Dienstag. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene seien der einzige Punkt der Beratungen, der weiter reiche als die Regelungen in Niedersachsen, hatte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag gesagt und eine Umsetzung bis spätestens 28. Dezember angekündigt. Die Weihnachtsruhe erlaubt ab Heiligabend in Niedersachsen noch Treffen in Innenräumen mit bis zu 25 Geimpften und Genesenen.
In der Gastronomie gilt ab Weihnachten 2G+ (Genesen, geimpft + getestet) Hat man die Boosterimpfung entfällt der Test.
Vor Gastronomiebesuch nach Regeln erkundigen, da nicht überall gleich.
Kontaktregelung privater Bereich: | Die 2GPlus-Regelung und eine Kontaktdatenerfassung gilt bei allen Zusammenkünften von mehr als 15 Personen. |
Gastronomie: |
2GPlus-Regelung in Innengastronomie |
Beherbergung | 2GPlus im Innenbereich unter freiem Himmel 2G (Test bei Anreise + 2 mal wöchentlich) FFP2-Maskenpflicht Innebereich Kontaktdatenerfassung |
Körpernahe Dienstleistung: | 2GPlus - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende 2G Außenbereich FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich Kontaktdatenerfassung |
Diskotheken und Co. | 2GPlus-Regel: Maske und Abstand Max. 50% Auslastung Kontaktdatenerfassung |
Sport: |
2GPlus-Regelung bei Sportanlage in geschlossenen Räumen; generell bei Nutzung von Duschen und Umkleiden. |
Weihnachtsmärkte | 2GPlus-Regelung im Innen- und Außenbereich bei Bewirtung FFP2-Maskenpflicht generell |
Kino, Theater, Kultur, etc. | 2GPlus-Regelung im Innenbereich 2G-Regelung im Außenbereich FFP2-Maskenpflicht Kontaktdatenerfassung |
Unter-18-Jährige | 2GPlus, 2G und 3G gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Ausnahme für den Bereich Diskotheken, Clubs, etc. - hier müssen auch Minderjährige einen negativen Testnachweis vorweisen). |
Grundsätzliche Regelungen: | Maskenpflicht im Innenbereich, Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, regelmäßiges Lüften |
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab Mittwoch, 24. November 2021:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 (gültig ab 24.11.2021) - PDF, nicht barrierefrei
+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++
Nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird
mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.
Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.
Pressinformationen mit Erläuterungen zu den Änderungen in der Corona-Verordnung:
23.11.2021: Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Hier finden Sie die dazugehörige Corona-Warnampel mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die auf Basis der neuen Verordnung und den dort beschriebenen Leitindikatoren eingestuft sind.
Im Warnstufenkonzept vom 24.11.2021 finden Sie einen Überblick, welche Maßnahmen bei welcher Warnstufen anzuwenden sind.
Hier finden Sie die aktuellen Grafiken zur verständlichen Darstellung der Corona-Regelungen
In unserem FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.
Eine Übersicht der Regelungen finden Sie auch hier in Einfache Sprache.
Niedersächsische Absonderungsverordnung – in Kraft seit 22. September 2021:
Niedersächsische Absonderungsverordnung (gültig ab 22. September 2021)
Mit der Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Stand; 24,08.2021
Auch in Niedersachsen sind die Infektionszahlen im Frühjahr 2021 langsam aber stetig gesunken bis auf 2,9 pro 100.000 in 7 Tagen Anfang Juli. Seit einigen Wochen steigt die Zahl der mit Corona infizierten Menschen wieder an. Am heutigen Dienstag liegt die 7-TageInzidenz bei 41,6. Die Zahl der am heutigen Tag in Niedersachsen infolge einer CoronaInfektion im Krankenhaus befindlichen Patientinnen und Patienten liegt bei insgesamt 180 Personen, davon müssen 40 Personen auf einer Intensivstation behandelt werden.
Das alles zeigt, dass die Infektionsentwicklung auch in Niedersachsen wieder anzieht, aktuell jedoch nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Menschen schwere oder schwerste Krankheitsverläufe erleiden muss. Der wesentliche Grund für die vergleichsweise ruhige Corona-Situation in den Kliniken ist die inzwischen doch hohe Zahl bereits vollständig geimpfter Menschen in Niedersachsen. Aktuell sind 65,84 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen einmal geimpft, vollständig geimpft sind 59,06 Prozent.
Mit der am (morgigen) Mittwoch, 25. August 2021, in Kraft tretenden Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 und dessen Varianten passt die Landesregierung die Corona-Regelungen den veränderten Rahmenbedingungen an.
Die komplette Verordnung finden Sie hier.
Inzidenz über 10:
Ab Montag schärfere Kontaktregelungen
Stand: 19.08.2021
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Aurich am gestrigen Samstag den dritten Tag in Folge über dem Wert von 10 lag, gelten ab dem morgigen Montag die Regelungen für eine Inzidenz von 10 bis 35 per Niedersächsischer Coronaverordnung. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis am Samstagnachmittag bekanntgegeben.
Für den privaten Bereich gilt ab Montag, dass sich lediglich zehn Personen aus zehn Haushalten sowohl drinnen als auch an der frischen Luft treffen dürfen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Regelung nicht betroffen.
Urlaubsgäste müssen ab Montag bei Anreise und zweimal pro Urlaubswoche einen Corona-Schnelltest durchführen lassen. Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen.
Private Feiern in Räumlichkeiten der Gastronomie dürfen mit einer Anzahl von höchstens 100 Personen stattfinden. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen hierbei einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest einer zertifizierten Stelle nachweisen. Die Gastgeber haben für die Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen.
Auf Wochenmärkten muss bei einer Inzidenz von mehr als 10 wieder ein Mund-Nase-Schutz, sowohl vom Personal als auch von den Besuchern getragen werden.
Insbesondere in der Gastronomie müssen zudem Hygienekonzepte vorliegen und eine Kontaktdatenerfassung der Gäste erfolgen, so die Pressemitteilung des Landkreises. Das Ordnungsamt des Landkreises werde die Einhaltung der Corona-Vorschriften in den nächsten Wochen in allen betroffenen Bereichen verstärkt kontrollieren.
Niedersachsen lockert Regeln: Zehn Leute aus zehn Haushalten
Eine Änderung gilt bereits ab heute: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich "bereits an diesem Wochenende" zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag mitteilte. Zusätzlich dürfen noch vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren an einem Treffen teilnehmen, ohne dass sie mitgezählt werden.
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Neue Informationen vom 31.05.2021
Den Corona - Stufenplan 2.0 mit aktuellen Änderungen finden Sie hier.
Die aktuelle niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 finden Sie hier.
Liebe Partner der Insel, 18. Mai 2021
heute hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Landeskinderregelung für Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Dies hat zur Folge, dass ab sofort und bis auf weiteres auch Gäste, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben, wieder nach Norderney fahren dürfen. Die komplette Pressemitteilung lesen Sie hier.
Unabhängig davon bleiben die weiteren Bestimmungen bestehen, was AHA-Regeln, Corona-Tests usw. betrifft.
Information zur Durchführung von Corona-Tests in Norddeich und auf Norderney für Norderneyer und für unsere Gäste
Geplanter Start der Strandkorbvermietung und des Badebetriebs am Westbad, Nordbad und an der Kaiserwiese: 12./13.05.
Start der Kurmusik am 17.05.
Die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier.
Unseren Vermietern und Gastronomen wünschen wir eine schöne Vorbereitung auf den Wiedereinstieg und unseren Gästen möchten wir sagen „Wir freuen uns auf Sie“.
Auszug aus der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen
In Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gilt auch künftig die sogenannte Bundesnotbremse. In den anderen Kommunen sollen dagegen vorhandene Spielräume für Lockerungen geschaffen werden. Das betrifft u. a. die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel, Freizeitangebote und Veranstaltungen